Die Koalitionspartner haben am 03.06.2020 unter anderem die Senkung der Umsatzsteuersätze für Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Der allgemeine Steuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.Die Senkung gilt für 6 Monate.
Passen Sie Ihre Software für Registrierkassen und die Rechnungsschreibung rechtzeitig an. Achten Sie auch beim Erhalt von Eingangsrechnungen auf die zutreffenden Steuersätze und reklamieren die Eingangsrechnungen, wenn sie falsch ausgestellt sind.
Denken Sie auch an Dauerverträge wie Miet- oder Leasingverträge. Auch diese müssen angepasst werden.
Die Senkung gilt für Lieferungen und Leistungen, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden. Hier kann es Zweifelsfragen wegen des genauen Zeitpunktes geben. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind. Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer müssen Sie an das Finanzamt abführen, auch wenn diese nicht richtig ist. Ebenso dürfen Vorsteuerbeträge nur in der niedrigeren Höhe geltend gemacht werden, auch wenn Sie an den Lieferanten mehr bezahlt haben. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen!
Das beigefügte Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch hier:
Dort sind noch etliche weitere Maßnahmen genannt, die ggf. für Sie relevant sind, insbesondere für Eltern und Alleinerziehende.