Das Ehegattensplitting: Ein wichtiger Steuervorteil für Ehepaare
Der größte steuerliche Vorteil für verheiratete Paare ergibt sich durch das sogenannte Ehegattensplitting. Diese Methode der Besteuerung kann die Steuerlast deutlich senken, insbesondere wenn die Ehepartner unterschiedliche Einkommen haben.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner addiert und anschließend halbiert. Auf diese Summe wird dann der Einkommensteuertarif angewendet, bevor der Betrag wieder verdoppelt wird. Da die Steuerprogression in Deutschland gestaffelt ist, bedeutet dies, dass die gemeinsame Veranlagung in der Regel zu einer niedrigeren Steuerlast führt, besonders wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere.
Beispiel: Wenn ein Partner 60.000 Euro und der andere 20.000 Euro verdient, wird durch das Ehegattensplitting eine insgesamt niedrigere Steuerlast erreicht, als wenn beide einzeln veranlagt würden.
Der Kinderfreibetrag und Kindergeld: Mehr Netto für Familien
Für Familien mit Kindern gibt es gleich zwei steuerliche Entlastungsmöglichkeiten: den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag wird in der Steuererklärung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen, während das Kindergeld monatlich direkt ausgezahlt wird.
In der Regel prüft das Finanzamt, welche der beiden Optionen für die Eltern vorteilhafter ist. Verdienen die Eltern relativ gut, wird oft der Kinderfreibetrag bevorzugt, da er höhere Steuerersparnisse bringen kann. Das Kindergeld hingegen ist besonders für Familien mit niedrigerem Einkommen attraktiv.
2024 liegt der Kinderfreibetrag bei etwa 9.408 Euro pro Jahr und Kind. Dies kann eine erhebliche Reduzierung des zu versteuernden Einkommens bedeuten, was wiederum eine deutliche Steuerersparnis zur Folge hat.
Betreuungskosten für Kinder steuerlich absetzen
Ein weiterer wichtiger Vorteil für Familien mit Kindern sind die Betreuungskosten, die steuerlich abgesetzt werden können. Dies gilt für Ausgaben wie Kindergarten, Kindertagesstätten oder auch die Betreuung durch Tagesmütter.
Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Absetzbarkeit dieser Kosten gilt sowohl für berufstätige als auch für nicht berufstätige Eltern, was eine deutliche finanzielle Entlastung darstellt.
Steuerliche Vorteile durch das Ehepaar-Arbeitszimmer
Ein oft übersehener Vorteil für verheiratete Paare ist die Möglichkeit, ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Dies ist besonders relevant, wenn beide Ehepartner teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten.
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert jedoch nur Ausgaben für ein Arbeitszimmer, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Höchstgrenze für den Abzug beträgt 1.250 Euro pro Jahr. Sollte das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein, ist sogar ein unbegrenzter Abzug der Kosten möglich.
Elterngeld: Steuerfrei, aber progressionswirksam
Ein weiterer Aspekt, den viele Familien beachten sollten, ist das Elterngeld. Dieses dient als finanzielle Unterstützung für frisch gebackene Eltern und beträgt in der Regel zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar selbst nicht versteuert wird, aber die Höhe des zu versteuernden Einkommens beeinflusst. In der Steuererklärung wird das Elterngeld zum Gesamteinkommen hinzugerechnet, was dazu führen kann, dass andere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belastet werden. Es ist daher ratsam, sich über die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldes frühzeitig zu informieren, um mögliche Überraschungen zu vermeiden.
Vorteile durch das Familiensplitting in der Steuerklasse 3 und 5
Nach der Eheschließung können Ehepaare ihre Steuerklassen ändern, was oft zu einer unmittelbaren Steuerersparnis führt. Das sogenannte Familiensplitting wird häufig in den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 gewählt.
In der Steuerklasse 3, die oft von dem besserverdienenden Ehepartner gewählt wird, gelten höhere Freibeträge und ein günstigerer Steuertarif. Die Steuerklasse 5, die vom Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt wird, bringt hingegen weniger Vorteile, da der Steuersatz hier deutlich höher ist. Dennoch kann die Kombination dieser Steuerklassen zu einer insgesamt geringeren Steuerlast führen.
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es auch im Bereich der Krankenversicherung Vorteile für Ehepaare und Familien. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, den Partner sowie die Kinder kostenlos mitzuversichern, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Für den geringverdienenden oder nicht berufstätigen Ehepartner bedeutet dies, dass keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung anfallen. Dies ist insbesondere für Familien mit einem Alleinverdiener ein großer finanzieller Vorteil.
Die optimale Nutzung steuerlicher Vorteile für Ehe und Familie
Die steuerlichen Vorteile durch Ehe und Familie bieten erhebliches Potenzial zur Senkung der Steuerlast. Durch das Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Betreuungskosten und das Elterngeld können Familien spürbare Ersparnisse erzielen. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen auseinanderzusetzen und die richtigen Steuerklassen zu wählen, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Wer unsicher ist, sollte die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Steuervergünstigungen genutzt werden.