Hier haben wir für Sie einige wichtige Punkte zusammengefasst, die Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten sollten. Des Weiteren stellen wir Ihnen wichtige Verweise zu Downloads und Formularen zur Verfügung, damit Sie perfekt für die nächste Einkommensteuererklärung gewappnet sind.
Hilfe – Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Zunächst sollte die Frage geklärt werden, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, da es hier einige Kriterien zu beachten gilt:
- Arbeitnehmer mit Steuerklasse 6 (Ausübung von zwei verschiedenen Tätigkeiten).
- Ehepaare mit Steuerklasse 3 Steuerklasse 5.
- Personen die einen Freibetrag bewilligt bekommen haben oder im Vorjahr Kurzarbeitergeld bezogen haben.
- Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro zusätzlich zu ihrem Haupteinkommen erhalten.
- Menschen die zeitweise Arbeitslosengeld oder Lohnersatzleistungen (Eltern-, Kranken-, oder Mutterschaftsgeld) von mehr als 410 Euro erhalten haben.
- Rentner, deren Einkommen höher als der Grundfreibetrag in Höhe von 9.169 Euro (Ledige) beziehungsweise 18.338 (Verheiratete) ist.
Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist und lediglich aus seiner Arbeit Einkommen bezieht, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, kann diese aber freiwillig innerhalb von vier Jahren einreichen. Da Sie auch als Arbeitnehmer z.B. Werbungskosten und den Weg zur Arbeit finanziell geltend machen und so Ihre durch die Lohnsteuer bereits bezahlte Steuerlast senken können, empfiehlt sich meist auch hier eine Abgabe der Einkommensteuererklärung. Eine Erstattung können Sie erwarten, wenn Ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Ihr Weg zur Arbeit mehr als 14 Kilometer (einfache Strecke) beträgt. Auch wenn Sie häufig außerhalb der Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers arbeiten (Handwerker, Monteure) und dabei länger als 8 Stunden am Tag unterwegs sind, lohnt sich ggf. die Abgabe einer Steuererklärung.
Hilfe - Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung macht, der muss sich jedes Jahr auch an die vorgegebene Abgabefrist halten. Stichtag war bis zum Jahr 2018 immer der 31. Mai, dann war die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr (2017) abzugeben. Seit 2019 fällt der Stichtag auf den 31. Juli und wurde damit um zwei Monate aufgeschoben. Wer also seine Steuererklärung 2018 selbst abgeben möchte, der hat dafür bis zum 31. Juli 2019 Zeit.
Tipp: Wer hingegen seine Steuererklärung über einen Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zum 29. Februar des Folgejahres Zeit. Sprich, wenn Sie für Ihre Einkommensteuererklärung 2018 einen Steuerberater in Anspruch nehmen, reicht es aus, wenn dieser die Steuererklärung bis zum 29. Februar 2020 beim Finanzamt einreicht. Da der 29. Februar 2020 auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die hier Frist auf den 2. März 2020.
Verspätungszuschlag: Es empfiehlt sich die gesetzten Abgabefristen einzuhalten, da anderenfalls auf die zu nachzuzahlende Steuer bzw. auf die Rückerstattung ein Verspätungszuschlag anfällt. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an, mindestens aber 25 Euro (bis einschließlich 2018 mindestens 10 Euro). Dabei kann sich die Strafe abhängig von Ihrer zu zahlenden Steuerlast auf bis zu 25.000 Euro summieren.
Insoweit Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gelten die genannten Abgabefristen für Sie nicht.
Hilfe - Formulare für klassischen Ausdruck
Für Steuererklärungen gibt es zahlreiche unterschiedliche Formulare, die je nach Anwendungsfall zum Einsatz kommen. Abhängig davon ob Sie z.B. Arbeitnehmer, Freiberufler oder Selbstständig sind, müssen Sie neben der regulären Einkommensteuererklärung ggf. auch noch zusätzliche Anlagen ausfüllen. Eine Übersicht der Formulare inkl. Download-Option finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen. Auch Anträge z.B. zur Lohnsteuer-Ermäßigung finden Sie dort als .PDF-Download für einen anschließenden Ausdruck.
Formulare Download
Hilfe - Elektronische Übermittlung mit Steuersoftware
Im digitalen Zeitalter ist es natürlich nicht mehr notwendig, dass Sie alle Formulare eigenhändig ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Heute läuft die Übermittlung der Steuererklärung vollkommen elektronisch mittels lizenzierter Steuersoftware. Dabei gibt es für die elektronische Übermittelung der Einkommenssteuererklärung viele Softwarelösungen von gewerblichen Anbietern (kostenpflichtig), aber auch vom Bundesfinanzministerium selbst (kostenlos). Bei der kostenlosen Variante handelt es sich um ELSTER, eine Software die Ihnen Hilfe bei Ihrer Steuererklärung in Form von umfassenden Erklärungen und intelligenten Ausfüllhilfen bietet. Dabei sei erwähnt, dass ELSTER nicht so umfangreich und selbsterklärend wie kommerzielle Anbieter ist und optisch in die Jahre gekommen scheint. Entwickelt in Bayern ist ELSTER trotzdem eine gute kostenlose Alternative und wurde z.B. 2018 von rund 23,1 Millionen Menschen für die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung genutzt.
ELSTER Infoportal